Familienstiftung

Die Familienstiftung ist eine Stiftung, die dauerhaft dem Wohl der Familie dient. Sie verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck und ist deshalb im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen nicht gemeinnützig. Dadurch ist sie auch nicht mit steuerlichen Vorteilen verbunden.

Die Begünstigten der Stiftung, auch Destinatäre genannt, stehen in einem familiären bzw. verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter. Sie können Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens erhalten.

Die Motive für die Errichtung einer Familienstiftung sind vielfältig:

  • Förderung des Zusammenhaltes der Familie,
  • Wirtschaftliche Versorgung der Familie,
  • Erhaltung des Familienvermögens,
  • Auffangen von Familienmitgliedern in besonderen Situationen (z.B. Insolvenz/Arbeitslosigkeit),
  • Andenken ehren, Grabpflege.

Der Status einer steuerfreien, gemeinnützigen Stiftung kann erreicht werden, indem der angemessene „private“ Anteil (wirtschaftliche Absicherung der Familienmitglieder, Grabmalpflege) höchstens ein Drittel des Stiftungsgewinnes beträgt. Die anderen zwei Drittel müssen dann gemeinnütziger Natur sein.

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