Nachlassabwicklung - Über den Tag hinaus.
Die Umsetzung Ihres letzten Willens.
Wer vererbt, gibt Werte weiter. Sie können schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens in eine Stiftung einbringen. Sie müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Sie sich damit dauerhaft von dem Geld trennen. Spätere eventuell anfallende Kosten für Unterbringung oder Pflege sollten stets abgedeckt sein.
Die Begünstigung als Zustiftung oder Gründung einer Stiftung von Todes wegen stellt eine Alternative dar. So können Sie bis zuletzt über Ihr Vermögen verfügen. Sie sollten dann einen Testamentsvollstrecker für die erforderliche Nachlassabwicklung einsetzen, der die Umsetzung Ihres letzten Willens und Ihres Stiftungswunsches lenkt.
Beachten Sie dabei unbedingt die speziellen Formvorschriften des Erbrechts. Sie riskieren sonst, dass Ihr letzter Wille keine Beachtung findet. Die Bedeutung eines Testaments, des letzten eigenen Willens, ist daher kaum hoch genug zu schätzen. Diesen Willen zuverlässig und im exakten Sinne des Erblassers zu erfüllen, gewährleistet ein erfahrener Testamentsvollstrecker.
Sicherheit und Vertrauen sollten im Mittelpunkt stehen, wenn es um die Wahl Ihres Testamentsvollstreckers geht. Die NORD/LB ist hier Ihr seriöser und erfahrener Partner. Zudem gewährleistet die NORD/LB als „unsterbliche“ juristische Person Kontinuität und damit die Umsetzung Ihres letzten Willens auch über einen gegebenenfalls längeren Zeitraum hinweg.
Unser starker Verbund mit den Sparkassen vor Ort bietet Ihnen und Ihren Erben darüber hinaus die Sicherheit und Nähe eines vertrauten Ansprechpartners vor Ort. Denn das liquide Vermögen, wie z.B. auch etwaige Veräußerungserlöse einer Immobilie, verbleiben bis zur sogenannten „Auskehrung“ an den oder die Erben in der Sparkasse. Und Ihr mit den individuellen Anlagementalitäten und persönlichen Verhältnissen vertrauter Kundenbetreuer bleibt der zentrale Ansprechpartner des Testamentsvollstreckers.
Die NORD/LB ist dafür der zuverlässige Partner. Von der sorgfältigen Vorbereitung bis zur gewissenhaften Realisierung. Unsere Testamentsvollstreckung sorgt so dafür, dass der letzte Wille exakt nach den persönlichen Vorstellungen umgesetzt wird. Damit nicht nur ein Erbe „verteilt“ wird, sondern Werte auch für eine Stiftung erhalten bleiben.
Lassen Sie sich daher unbedingt von uns beraten, fachlich gerne auch von Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
Lothar Küttner
Bankdirektor NORD/LB
Friedrichswall 10
30159 Hannover
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