Hinweise Testaments­formulierungen

Gutes tun über den Tod hinaus

Sie möchten über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und etwas Bleibendes hinterlassen?

Dann können Sie im Erbfall Ihr Vermögen nicht nur zugunsten Ihrer Familie oder anderer wichtigen Mitmenschen zuwenden, sondern dieses auch einer gemeinnützigen Organisation ganz oder teilweise zukommen lassen. Dazu können Sie z.B. eine gemeinnützige Stiftung bedenken. Gerade Stiftungen sind ein Granat langfristigen Engagements für den guten Zweck. Und da dieser gemeinnützige Zweck zudem gefördert wird, unterliegt ihre Zuwendung auch nicht der Erbschaftsteuer – die Stiftung erhält Ihr Erbe in voller Höhe! Dabei sind Sie aber nicht unumkehrbar an ihre Entscheidung gebunden: Ein Vermächtnis oder ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich Ihre Lebenssituation oder auch Ihre Vorstellungen ändern

Wie muss ein Testament aussehen?

Damit Ihr letzter Wille erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen beim Verfassen des Testaments bestimmte Formerfordernisse beachtet werden:

  • Zur eindeutigen Identifikation sollte das Testament mit einer klaren Überschrift „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ versehen werden.
  • Das Testament muss von Anfang bis zum Schluss eigenhändig (handschriftlich) verfasst werden.
  • Unterschreiben Sie stets mit Ihrem vollen Namen und geben Sie den Ort und das Datum der Errichtung Ihres Testamentes an. Bezeichnen Sie die Personen in Ihrem Testament so genau wie möglich.
  • Wer selbst nicht mehr in der Lage ist ein Testament aufzusetzen, kann sich der Hilfe eines Notars bedienen. Das beurkundete Testament wird dem Erblasser in Abschrift zugesandt und das Original i.d.R. im Notariat verwahrt. Weiterhin kann eine elektronische Registrierung beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfolgen.

Zwingend erforderlich ist eine schriftliche Beurkundung durch den Notar allerdings nicht. Unter Beachtung aller formalen Grundsätze kann jeder, der geistig noch in der Lage, ist seinen Nachlass selbst zu regeln, sein Testament allein oder zusammen mit seinem Ehepartner errichten und unterzeichnen. Das Aufsetzen des letzten Willens durch eine dritte Person, außerhalb der notariellen Beurkundung ist nicht genauso wenig gestattet, wie eine maschinenschriftliche Niederschrift. Neben der Aufteilung des Nachlasses selbst sollte aber auch die Platzierung gut überlegt sein. Damit Testamente im Todesfall auch von den Angehörigen gefunden werden können, bieten alle Amtsgerichte die Möglichkeit für eine Verwahrung vor Ort an.

  • Mustertext „Alleinerbe wird eine bereits bestehende rechtsfähige Stiftung“

    Mustertext für ein notarielles oder privatschriftliches Testament: „Alleinerbe wird eine bereits bestehende rechtsfähige Stiftung“

    „Zu meiner Erbin setze ich die … Stiftung ein. Sie hat das ererbte Vermögen ausschließlich im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.“

  • Mustertext „Alleinerbe wird eine bereits bestehende Treuhandstiftung“

    Mustertext für ein notarielles oder privatschriftliches Testament „Alleinerbe wird eine bereits bestehende Treuhandstiftung“

    „Zu meiner Alleinerbin setze ich die Stiftungspartner GmbH, Löwenwall 16, 38100 Braunschweig ein. Ich mache meiner Erbin zur Auflage, das ihr zugewandte Vermögen in die von ihr treuhänderisch verwaltete "XXX Stiftung" einzubringen und die gemeinnützigen Zwecke satzungsgemäß weiter zu verfolgen und zu fördern.“

  • Mustertext „Alleinerbe wird eine eigene - NEUE Treuhandstiftung zugunsten des Tierschutzes“

    Mustertext für ein notarielles oder privatschriftliches Testament „Alleinerbe wird eine eigene - NEUE Treuhandstiftung zugunsten des Tierschutzes“

    „Zu meiner Alleinerbin setze ich die Stiftungspartner GmbH, Löwenwall 16, 38100 Braunschweig ein. Ich mache meiner Erbin zur Auflage, dass ihr zugewandte Vermögen in die noch zu errichtende Treuhandstiftung mit dem Namen "XXX Stiftung" einzubringen. Diese Treuhandstiftung soll ausschließlich gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet des Tierschutzes verfolgen. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung des örtlichen Tierschutz-Vereins.

    (Im besten Fall haben Sie sich zu Ihrer geplanten Stiftung bereits mit Ihrer Sparkasse und einem geeigneten Stiftungsträger beraten lassen und eine Mustersatzung erstellt, die Sie Ihrem Testament beifügen können.)

Hinweis:

Wir hoffen, dass wir Sie neugierig auf die dargestellten Themen gemacht haben. Eine Beratung zur individuellen rechtlichen und steuerlichen Gestaltung erbringt Die Stiftungspartner GmbH und die Sparkasse Göttingen nicht. Dies ist ausschließlich die Aufgabe der rechts- und steuerberatenden Berufe.

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